Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Hinweisgeberschutzgesetz

Artikel: Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und Hinweisgeberschutzgesetz


Wir werden unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht

Als DB Sicherheit GmbH übernehmen wir Verantwortung für unsere Arbeit in Deutschland – aber auch in allen anderen Ländern, in denen wir tätig sind. Daher erwarten wir von unseren Lieferant:innen ebenfalls einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt als Grundlage für eine zuverlässige Partnerschaft.​

Mit der Einführung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang der gesamten Lieferkette geschaffen. Den Anforderungen des LkSG kommen wir als DB Sicherheit GmbH nach.​

Um sicherzustellen, dass das LkSG in unserem eigenen Geschäftsbereich und in der Lieferkette eingehalten wird, haben wir ein Beschwerdeverfahren eingerichtet. Dort können Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken sowie Verletzungen menschenrechtsbezogener oder umweltbezogener Pflichten gemeldet werden.​

Das Beschwerdeverfahren ist über deutschebahn.com/lksg erreichbar. Weitere Informationen finden sich dort auch in unserer Verfahrensordnung.

Im Rahmen der Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) halten wir die Möglichkeit vor, Verstöße an die bei uns eingerichteten Meldestellen zu melden oder offenzulegen.

Weiterführende Informationen dazu finden sie hier.